Baurecht
Rechtsgebiete
Das Baurecht besteht
zum einen aus dem privaten Baurecht sowie dem öffentlichen Baurecht. Der Bereich des privaten Baurechts regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den am Bau Beteiligten. Der Schwerpunkt liegt hier bei den Vertragsverhältnissen und Beziehungen zwischen dem Besteller (Bauherr, Generalunternehmer, Bauträger usw.) einerseits und den für die Umsetzung des Bauvorhabens Beteiligten, welche das Bauvorhaben planen und ausführen (Bauunternehmen und Ausbauhandwerker, Architekten und Ingenieure) andererseits.
Hierbei können verschiedene Konstellationen und Verhältnisse entstehen, die zu komplexen Gemengelagen führen können. Dies vor dem Hintergrund, dass etwa bei auftretenden Mängeln nicht immer nur primär der für die Ausführung verantwortliche Handwerker haftet, sondern weitere am Bau Beteiligte, wie etwa der beauftragte Architekt.
Im öffentlichen Baurecht regeln sich die Verhältnisse des Bauherrn zu den öffentlichen Genehmigungsbehörden. Es umfasst daher alle öffentlichen Bauvorschriften, die sich mit der baulichen Nutzung von Grundstücken beschäftigen. Regelmäßig geht es hier zum einen um die Frage der Zulässigkeit von baulichen Anlagen und deren Errichtung, aber auch um die Belange der von einem Bauvorhaben betroffenen Nachbarn und dritten Personen.
Zum Bereich des Baurechts gehört im weiteren Sinne jedoch auch das Vergaberecht/öffentliche Auftragswesen, die die Vergabe von Aufträgen durch die öffentliche Hand regelt sowie das Immobilien- und Bauträgerrecht. Letzteres umfasst die Beratung und Prüfung von Kaufverträgen als auch von Bauträgerverträgen die mit dem Ziel der Errichtung eines Wohnhauses oder anderen Bauwerks auf einem Grundstück abgeschlossen werden. Diese Bauträgerverträge enthalten sowohl werkvertragliche, als auch kaufvertragliche Regelungen.
Gerade in dem Bereich der Immobilie, welches im Regelfall für den Bauherrn erhebliche Investitionen mit sich bringt, können sich erhebliche Fallstricke auch im Hinblick auf Zahlungs- und Vorauszahlungspflichten einerseits und der Frage der Umsetzung des Bauvorhabens andererseits ergeben.
Zum Baurecht gehört daneben auch das Nachbarschaftsrecht, welches die gegenseitigen Rechte von Grundstücksnachbarn regelt. Auch hier zeigt sich sehr häufig ein erhebliches Konfliktpotenzial, welches wir häufig auch durch den Einsatz der Mittel der Mediation zu regeln versuchen.
In unserer Kanzlei ist in den genannten Bereichen Herr Rechtsanwalt Dr. Bambach als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht tätig.
Wenn Sie Klärungs oder Beratungsbedarf zum Baurecht haben steht Ihnen gerne Herr Rechtsanwalt Dr. Bambach mit seinem fachanwaltschaftlichen Wissen und Erfahrung zu Seite.