Familienrecht
Rechtsgebiete
Das Familienrecht ist
ein sensibler juristischer Bereich, welcher mit Fingerspitzengefühl zu behandeln ist. Meist sind es hochemotionale Auseinandersetzungen zwischen Menschen, die sich einmal sehr nahe standen. Es ist daher besonders wichtig, dass familienrechtliche Auseinandersetzungen mittels anwaltlicher Hilfe auf einer sachlichen Ebene geführt werden.
Dabei sind von einer Trennung meist nicht allein die Partner betroffen, sondern auch gemeinsame Kinder. Im Fokus stehen dabei meist die Themen Umgangsrecht, elterliche Sorge und Unterhalt.
Auch die Vermögensauseinandersetzung nach einer Trennung birgt meist juristische Probleme und löst existenzielle Ängste bei den Beteiligten aus. Hier wird auch das Thema Ehegattenunterhalt meist eine wesentliche Rolle spielen.
Neben der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen, steht für uns die Erarbeitung außergerichtlicher einvernehmlicher Lösungen im Vordergrund. Insbesondere bei gemeinsamen Kindern, wird die Beendigung der Beziehung nicht zu einem vollständigen Kontaktabbruch führen können. Auf Elternebene werden sich die vormaligen Partner immer wieder begegnen. Hier kann eine frühzeitige ganzheitliche einvernehmliche Regelung, beispielsweise in Form einer Trennungs- und/oder Scheidungsvereinbarung, Klarheit schaffen und weitere Konflikte vermeiden.
Es ist daher wichtig, rechtzeitig juristischen Rat einzuholen. Durch eine sachliche und juristisch fundierte Beratung können Ängste abgebaut und Möglichkeiten aufgezeigt werden.
- Ehevertrag
- Ehescheidung und Scheidungsfolgen
- Scheidungs- und Trennungsvereinbarungen
- Vermögensauseinandersetzung (Immobilien, Schulden, Sparvermögen)
- Zugewinnausgleich
- Unterhalt (Trennung, nachehelich, Betreuung, Kind, Eltern, Enkel)
- Auseinandersetzung nichtehelicher Lebensgemeinschaften
Gerne beraten wir Sie individuell und fachkundig.
Unsere Fachanwältinen für Familienrecht Frau Tur und Frau Dr. Ullrich stehen Ihnen mit ihrer Erfahrung und Kompetenz zur Seite.